abgelegt im Archiv
Fotografen
von K.Kokoska am 12.03.10
© See-ming Lee 李思明 SML
Natürlich darf man nicht jede Person einfach fotografieren und das Bild veröffentlichen oder verkaufen. Fotos dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Abfotografierten publiziert werden.
Das ist im Kunsturhebergesetz geregelt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
(§ 22 KunsturhG)
Deshalb würde ich Euch auf jeden Fall raten, Euch eine schriftliche Genehmigung der abgebildeten Person geben zu lassen, also eine Art Modelvertrag zu erstellen. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite. Es gibt aber Ausnahmen. Fotos von Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen auch ohne Zustimmung des Abgelichteten veröffentlicht werden. Also Bilder von Politikern, Musikstars oder Promis aus Film und Fernsehen sind erlaubt. Aber einen Haken gibt es auch hier. Denn die Aufnahmen müssen sich auf den öffentlichen Bereich beziehen und dürfen keine intimen Einblicke in das Privatleben des Promis gewähren.
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