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von Christopher Tanneberger am 13.04.07
Wenn wir Schlagworte wie Polizei - Zugriff auf biometrische Daten - Fingerabdrücke - digitalisierte Passbilder und Überwachungsstaat hören, gehen bei vielen die Schotten runter. Hier ist ganz klar ein Recht des Bürger beschnitten - ob es sinnvoll ist, wird an anderer Stelle erörtert. Fakt ist, dass unser Rechtssystem zu lasch und langwierig ist.
Jetzt soll das Ungleichgewicht zugunsten der Fahnder erweitert werden. Der Zugriff auf Passbilder durch die Polizei in einem standartisierten Verfahren soll kommen. Inwieweit diese Daten mit weiteren Erkennungsmerkmalen verknüpft werden sollen und wer diese Daten abrufen kann, bleibt noch unklar.
Zur Zeit werden Gesetzesentwürfe der bundesregierung geprüft und Änderungen werden auf den Weg gebracht. Ab November 2007, können im Zuge der neuen Reisepässe bereits Daten wie Fingerabdrücke zur Identifikation des Passinhabers genutzt werden. Der große Streitpunkt dabei ist nicht das reine Auslesen der Daten, sondern die dauerhafte Speicherung in Datenbanken durch die Passbehörde (bei denen früher auch schon eine Kopie des Passfotos gespeichert wurde).
Bis jetzt gilt noch: "Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen". Ich für meinen Teil bin gespannt, wie diese Entwicklung weiter geht.
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Wong
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Kommentar von:
Jan
(17.04.07 16:39 Uhr)
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Ich für meinen Teil weiß, dass ich dringend noch vor November meinen abgelaufenen Pass erneuern werde...